Die Diagnose Brustkrebs erfordert in den meisten Fällen eine Operation als therapeutische Maßnahme. Die Art der Operation richtet sich nach der individuellen Situation der Patientin und dem Stadium des Tumors. Grundsätzlich ist die Operation darauf ausgerichtet, das kranke Tumorgewebe zu entfernen und so viel gesundes Gewebe wie möglich zu erhalten.
Während bis in die 80er-Jahre die Diagnose Brustkrebs die vollständige Entfernung (Amputation) der Brust, sogenannte Mastektomie, bedeutete, sind die Operationsmöglichkeiten heute wesentlich schonender und auf den Erhalt der Brust ausgerichtet. Welche Art der Operation infrage kommt, wird heutzutage fachübergreifend von einem Team von Spezialisten empfohlen. So sollen Chirurgen und Gynäkologen ebenso an der Beratung der Patientin beteiligt sein wie Onkologen, Pathologen und Strahlentherapeuten. Die Entscheidung über die Art der Operation liegt bei der Patientin.
Eine brusterhaltende Operation wird dann empfohlen, wenn der Tumor mit einem genügenden Sicherheitsabstand zum umliegenden gesunden Gewebe entfernt werden kann und wenn ein zufriedenstellendes kosmetisches Ergebnis zu erwarten ist.
Bei dem chirurgischen Eingriff wird das Tumorgewebe mit einer Art Saum, dem sogenannten Resektionsrand, aus dem gesunden Gewebe entfernt. Die natürliche Form der Brust soll durch das größtmögliche Verbleiben des gesunden Drüsen- und Bindegewebes sowie der Haut und der Brustwarzen erhalten bleiben.
Die brusterhaltende Operation gilt heute als genauso sicher wie die Mastektomie. Der Eingriff ist zudem nicht so gravierend – viele Frauen verkraften die Behandlung deutlich besser, wenn ihre eigene Brust erhalten bleibt. Weil die brusterhaltende Operation einen geringeren chirurgischen Eingriff bedeutet, sind auch Wundheilung und Narbenbildung in der Regel weniger schwerwiegend als bei der vollständigen Entfernung der Brust.
Im Anschluss an die brusterhaltende Operation folgt in der Regel eine Strahlentherapie, um nicht sichtbare Tumorzellen abzutöten. In Einzelfällen kann eine weitere Operation notwendig werden, wenn in der Untersuchung des Gewebes aus dem Resektionsrand Tumorzellen gefunden werden. Um möglichen Veränderungen der Brust durch Narbenbildung und Verhärtungen vorzubeugen oder ggf. eine Strahlentherapie zu vermeiden, entscheiden sich einige Patientinnen für eine Mastektomie trotz der Möglichkeit der brusterhaltenden Operation.
Die Mastektomie bedeutet die vollständige Entfernung der Brust (Amputation). Dieser Eingriff wird in der Regel dann empfohlen, wenn eine brusterhaltende Operation aufgrund des Tumorstadiums nicht mehr möglich ist oder kein akzeptables kosmetisches Ergebnis zu erwarten ist.
Bei der Mastektomie werden das Brustdrüsengewebe sowie das Bindegewebe chirurgisch entfernt (amputiert). Dazu gehört meist auch, dass die darüberliegende Haut mitsamt der Brustwarze und dem Warzenhof entfernt werden. Die behandelnden Fachärzte versuchen stets, eine hautsparende Mastektomie zu ermöglichen, also so viel Haut wie möglich zu erhalten, um einen Brustaufbau (Brustrekonstruktion) zu erleichtern.
Nach einer Mastektomie ist häufig keine Strahlentherapie notwendig. Allerdings sind Wundheilung und auch seelische Folgen bei den Patientinnen häufig langwieriger als bei einer brusterhaltenden Operation. Nach der Amputation einer Brust besteht die Möglichkeit einer Brustrekonstruktion mit Eigengewebe oder Implantaten. Wenn eine Patientin den Aufbau der Brust wünscht, können bereits während des chirurgischen Eingriffs der Mastektomie Maßnahmen zur Rekonstruktion getroffen werden.
Sabrina Mandel