Nach einer Brustkrebsdiagnose und anschließenden therapeutischen Maßnahmen hat sich für viele Patientinnen das gesamte Leben verändert. In der Regel ist die Wiederaufnahme des Berufs nicht unmittelbar möglich. Auch die seelische Belastung ist für Frauen mit Brustkrebs oft groß. Diese bleibt durch die Angst vor einem Rückfall meist lang bestehen. Weil die Ursachen zur Entstehung von Brustkrebs bis heute nicht abschließend geklärt sind, kann auch ein Rückfall und die erneute Entwicklung eines Mammakarzinoms nie vollständig ausgeschlossen werden.
Eine Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls auch der Erwerbstätigkeit. Unmittelbar nach Ende der Brustkrebstherapie haben Patientinnen Anspruch auf rehabilitative Leistungen im Rahmen einer Anschlussrehabilitation (AHB). Die rehabilitativen Maßnahmen sollen dementsprechend so bald wie möglich nach dem operativen Eingriff oder im Anschluss an eine Chemotherapie beginnen.
Grundsätzlich hat jede Brustkrebspatientin Anspruch auf eine Rehabilitation. Eine Anschlussheilrehabilitation soll in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach der Entlassung aus der behandelnden Klinik, die die Brustkrebsoperation durchgeführt hat, erfolgen. Bei der Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) stehen die zuständigen Kliniksozialdienste den Patientinnen hilfreich zur Seite und empfehlen nach Absprache mit den behandelnden Ärzten sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Entscheidung, in welcher Art (stationär, ambulant oder teilstationär) die Reha erfolgen soll, liegt bei der Patientin. Beim Antrag darf sie im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts auch bevorzugte Kliniken angeben. Über die Bewilligung und Kostenübernahme entscheidet die zuständige Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
Grundsätzlich soll die Rehabilitation körperliche sowie psychosoziale Hilfe zur Wiederherstellung der Lebensqualität der Patientin bieten. Welche Rehamaßnahmen für die jeweilige Patientin infrage kommen, wird beim ärztlichen Aufnahmegespräch entschieden und in Form eines Behandlungsplan festgelegt werden.
Zur Rehabilitation zählen folgende Therapiebereiche:
Die Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung ist auf die folgenden fünf Jahre angelegt und dient dazu, einen möglichen Rückfall frühzeitig zu erkennen. Grundsätzlich soll die Nachsorge ein Arzt-Patienten-Gespräch, körperliche Untersuchungen, ärztliche Beratung und Betreuung sowie bildgebende Verfahren umfassen. Die Begleitung der Patientin nach der Brustkrebstherapie soll mit Unterstützung von beispielsweise Psychoonkologen, Psychotherapeuten erfolgen.
Ziele der Nachsorge sind
Zu den empfohlenen Nachsorgeuntersuchungen zählen:
Die Nachsorge besteht in der Regel in den ersten drei Jahren nach der Erkrankung aus Arzt-Patienten-Gespräch, klinische Untersuchung und Beratung im Intervall von drei Monaten. Überdies soll ein Ultraschall der Brust (Mammasonografie) im Zeitraum der drei Jahre halbjährlich erfolgen, eine Mammografie einmal im Jahr.
Die Zeiträume zur Nachsorge werden nach den ersten drei Jahren größer, sofern kein Verdacht auf Folgeerkrankungen und Wiederauftreten der Erkrankung bestehen. Bei auftretender Symptomatik, Beschwerden und Befunden bei der Nachsorge sind weitere bildgebende Verfahren und Laboruntersuchungen angebracht.
Sabrina Mandel